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Allgemeine Regeln und Geschäftsbedingungen der Hundeschule Sitz
Für die Teilnahme an Schulungen, Trainings und Privatlektionen
gelten folgende Regeln
Hundehalter
sind dafür verantwortlich Ihrem Hund dabei zu helfen, sich in einer «Menschen-Welt»
zurecht zu finden. Wir respektieren jeden Hund als Lebewesen mit eigenem Charakter.
Wir setzen uns für einen einfühlsamen Umgang mit dem Hund ein, basierend auf
wissenschaftlichen Erkenntnissen zum Lernverhalten und Wesen des Hundes. Unser
Ziel ist eine Erziehung ohne das Zuführen von Schmerzen oder angstauslösenden
Reizen.
Allgemeines
- Kopie
eines Ausweises vom Hundehalters (Handy-Fotografie von ID oder Führerschein
etc.)
- Ein
gültiger Impfausweis ist bei der ersten Lektion zur Kontrolle vorzuweisen.
- Alle teilnehmenden Hunde müssen die
vorgeschriebenen gültigen Impfungen gemacht haben und nach den
gesetzlichen Vorschriften registriert sein.
- Vor Kursbeginn hat der Hundehalter den
Hundecoach über die Vergangenheit und bekannte Probleme oder Eigenheiten
des Hundes zu informieren.
- Die Hundeschule Sitz hält sich an die
Schweizerische Gesetzgebung im speziellen an die Tierschutzverordnung (TSchV).
- Bei
ansteckenden Krankheiten dürfen die Hunde den Trainingsplatz nicht betreten.
- Die Mitnahme einer läufigen Hündin ist mit dem Hundecoach abzusprechen.
- Den Anweisungen des Hundecoachs während des
Unterrichts ist unbedingt Folge zu leisten.
- Der jeweils verantwortliche Hundecoach geniesst
das Hausrecht.
- Den Trainingsplatz bitte nur mit versäuberten
Hunden betreten.
- Gute Bekleidung und Ausrüstung begünstigen den
Lernerfolg.
- Aktuelle Daten zu Schulungen, Trainings und
Privatlektionen finden Sie auf… www.hundeschulesitz.ch
Versicherung- Die
Hundeschule Sitz besitzt sämtliche, für den Schulungsbetrieb nötigen Versicherungen.
- Für
Schäden an Mensch und/oder Tier, die aufgrund fehlerhafter Durchführung der
gezeigten Übungen passieren, sowie Schäden an Ausrüstungsgegenständen der
Teilnehmer und der Hunde kann keine Haftung übernommen werden.
- Jeder
Teilnehmer ist für sich und sein(e) Vierbeiner selber verantwortlich. Ausreichender
Versicherungsschutz (Unfall- Haftpflichtversicherung) ist Sache der Teilnehmer.
- Grundsätzlich
sind Hunde unter der Aufsichtspflicht der Hundeführer und so zu halten, dass
eine Gefährdung von Personen und anderen Tieren ausgeschlossen werden kann.
Versicherung ist gut, Prävention ist besser.
Lektionen
- Hundeschule
findet bei jedem Wetter statt. Bei unzumutbaren Witterungsverhältnissen obliegt
es dem Hundecoach die Trainingsstunde zu unterbrechen oder abzusagen.
- Den
Teilnehmern ist bewusst, dass die gezeigten Ausbildungsmethoden nur bei
konsequenter Einhaltung und mit dem nötigen Zeitaufwand auch ausserhalb der
Lektion Erfolg haben.
- Eine
Erfolgsgarantie kann von den Hundecoachs nicht übernommen werden.
- Wir behalten uns vor, gewisse Übungen auf Bild/Video
festzuhalten. Mit einer möglichen Nutzung von Bildmaterial zu Lernzwecken
oder deiner Veröffentlichung von Bildern z.B. auf unserer Homepage ist der
Teilnehmer einverstanden.
Anmeldung und Bezahlung- Anmeldungen
und Reservationen können bis 21:00 Uhr, per Telefon sowie rund um die Uhr per WhatsApp,
SMS und Email, gemacht werden.
- Die
Teilnehmerzahl ist bei allen Kursen begrenzt. Die Anmeldungen werden aufgrund
der Eingangsreihenfolge berücksichtigt. Die Hundeschule Sitz behält sich das
Recht vor, Kurse abzusagen oder wenn zu wenig Anmeldungen eingegangen sind zu verschieben.
- Wir sind bestrebt die Stunden nach den Möglichkeiten
und Bedürfnissen der Hundeteams zu organisieren.
- Eine gemachte Anmeldung zur Teilnahme an einer
Schulung, Training oder Privatlektionen ist verbindlich und verpflichtet zur Zahlung des jeweils ausgeschriebenen Betrages.
- Bei Einzelstunden
erfolgt die Bezahlung nach der Lektion, bei Abo’s jeweils im Voraus.
- Bezahlt
werden kann vor Ort, entweder in bar, TWINT oder mit den Karten; Maestro, VISA, Master
und American Express.
Abmeldung,
Rückerstattung und Recht- Um eine optimale Vorbereitung zu ermöglichen, ist
es bei Absenzen wichtig, die Hundeschule Sitz so früh wie möglich darüber zu
informieren.
- Stunden
die durch Gründe, welche die Hundeschule Sitz oder der jeweilige Hundecoach
zu vertreten hat, ausfallen, werden nachgeholt.
- Im Falle, dass ein Kurs durch die Hundeschule abgebrochen
wird oder ganz ausfällt, werden die Teilnahmegebühren nicht erhoben bzw. anteilmässig
zurückerstattet.
- Sämtliche Abonnemente sind nicht übertragbar.
Sie sind ein Jahr gültig. Bei einem Kursabbruch seitens des Teilnehmers
werden nicht eingelöste Stunden nicht zurückerstattet.
- Abmeldungen für Trainings können per Telefon (bis
21:00Uhr), oder rund um die Uhr per WhatsApp, SMS und Email gemacht
werden.
- Bei Absagen
welche bis um 12:00 Uhr mittags, am Tag vor dem angesetzten Termin eingehen
entstehen keine Kosten für den Teilnehmer.
- Bei Abmeldungen
die später als die genannten Fristen eingehen, werden 15.-- Fr. Unkostenbeitrag
verrechnet.
- Für Privatlektionen hat eine
Abmeldung spätestens 12 Stunden vor dem abgemachten Termin zu erfolgen.
Wird ein Termin (Training oder Privatlektion) ohne entsprechende Abmeldung
versäumt, wird die Lektion verrechnet.
- Bei allen
Kursen mit vorgegebener Dauer kann bei versäumten Stunden und Fehlzeiten ohne
Entschuldigung kein Anspruch auf Rückerstattung des Kursgeldes geltend
gemacht werden.
- Bei
vorzeitigem Abbruch des Kurses durch den Teilnehmer gibt es keinen
Anspruch auf Rückerstattung der Kursgebühren.
- Erfolgt der Rücktritt/vorzeitiger Abbruch aufgrund eines
Härtefalles, wie schwere Krankheit oder Todesfall des Teilnehmers oder Hundes,
kann die Hundeschule Sitz für die nicht besuchten Kurse oder die nicht mehr
besuchten Kursteile oder Lektionen das Kursgeld ganz oder teilweise
erlassen/zurückerstatten.
- Die Hundeschule Sitz behält sich das Recht vor, Teilnehmer
vom Kurs auszuschliessen, wenn Teilnehmer ihren Hund nicht artgerecht
behandeln, schlagen oder misshandeln.
- Bei auffälligem Fehlverhalten des Hundes kann die Hundeschule
Sitz die weitere Kursteilnahme von einer Beurteilung eines neutralen
Verhaltenstherapeuten abhängig machen. Ist der Teilnehmer dazu nicht bereit, hat
dies einen Kursausschluss zu Folge.
- Sollten einzelne Punkte unwirksam sein, bleiben die anderen hiervon
unberührt.
Gerichtsstand ist Weinfelden
Personal-HundeCoach ist Mitglied des Verband Schweizer Hundeschulen (VSH). Der Verband unterstützt Hundeschulen, die sich mit Hunden und dessen Ausbildung beschäftigen. Er bietet ihnen ein einheitliches, Schweiz weites Aus- und Weiterbildungs-Angebot. Ziele des Verbandes sind unter anderem die Standardisierung der Ausbildung sowie die Vertretung der Hundeschulen gegenüber der Öffentlichkeit.
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